Ziel und Zweck des Vereins Freunde der Polizeimusik Oberösterreich ist die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der Polizeimusik Oberösterreich als Teil der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Landespolizeidirektion.

Primärer Zweck des gemeinnützigen und nicht auf Gewinn gerichteten Vereins liegt in der Förderung der Polizeimusik der Landespolizeidirektion Oberösterreich. Da eine direkte Förderung durch Geld- oder Sachspenden an die Landespolizeidirektion an rechtliche Grenzen stößt, kann der Vereinszweck sinnvoll nur durch Übernahme von Aufgaben erreicht werden, die von der Landespolizeidirektion selbst, insbesondere aus logistischen und budgetären Gründen, nur mit großer Anstrengung erfüllt werden könnten.

Insbesondere die Organisation von öffentlichen Auftritten jedweder Art, der dafür nötigen Proben, der Aktualisierung des Repertoires und des Notenmaterials, der Instandhaltung und des Ersatzes von Instrumenten stellt eine Landespolizeidirektion vor logistische und budgetäre Probleme, die durch den Verein übernommen und üblicher Weise im Rahmen seines Vereinsbetriebes gelöst werden können.

Das Wesen einer Polizeimusik besteht darin, dass sie sich überwiegend aus Polizeibediensteten zusammensetzt, das heißt, dass nur ausnahmsweise externe Musiker jene Instrumente spielen, für die es keine oder zu wenige Musiker aus den Reihen der Polizeibediensteten gibt. Das Übertragen von Aufgaben der Landespolizeidirektion auf dem Gebiet der Polizeimusik auf den Verein bedingt damit als Gegenleistung, dass die Mitglieder der Polizeimusik für ihre Tätigkeit im dafür notwendigen Ausmaß dienstlich abgestellt werden. Es handelt sich um eine unvertretbare Leistung, da nur dadurch Identität und Authentizität der Polizeimusik gewährleistet werden können.

Weil die Polizeimusik in Österreich einen unschätzbaren positiven Faktor im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit darstellt, ist auch eine zeitlich begrenzte Abstellung hochqualifizierter Polizeibediensteter für diese Zwecke gerechtfertigt.

Die Übernahme von öffentlichen Aufgaben bedingt aber auch eine begrenzte Ausfallshaftung des Auftraggebers (Landespolizeidirektion) für den Fall, dass die für deren Erfüllung durch den Auftragnehmer (Verein) notwendigen Ausgaben nicht durch die normale Vereinsgebarung und deren vorgesehene Aufbringung der Mittel bestritten werden können.

Der Vereinsvorstand:

Obmann: Matthias Osterkorn, BA

Obmann Stellvertreter: Josef Scharinger

Kassier: Engelbert Stöffelbauer

Kassier Stellvertreter: Michael Stadlbauer

Schriftführerin: Elisabeth Humer

Schriftführerin Stellvertreterin: Nathalie Kastner